Die trennende Mauer
Die Verankerung der Religionsfreiheit in der amerikanischen Verfassung schützt Kirche und Staat.
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Die Verankerung der Religionsfreiheit in der amerikanischen Verfassung schützt Kirche und Staat.

Holzschnitt aus dem 19. Jhdt., zeigt Puritaner unter der Führung John Davenports, wie sie um 1630 ihren ersten Sonntag in New Haven, Connecticut, feiern. [.smalltext]Bild von Alamy. Mit freundlicher Genehmigung.[.smalltext]
Die religionsfreiheit ist einer der ..großen Grundsätze des amerikanischen Glaubensbekenntnisses. Die Pilgerväter kamen nach Nordamerika, um ihren Glauben frei ausüben zu können, was in Großbritannien nicht möglich war. Die Religionsfreiheit ist – neben der Meinungsfreiheit – die erste der in der Bill of Rights verankerten Freiheiten und nach wie vor eine der symbolträchtigsten amerikanischen Freiheiten, wenn auch eine der umstrittensten. Die Puritaner, die sie in der Neuen Welt suchten, gewährten sie anderen nicht. Die Feindseligkeit gegenüber Katholiken und anderen religiösen Minderheiten hielt bis ins 20. Jahrhundert an. Seit Jahrzehnten drehen sich einige der angespanntesten öffentlichen Debatten in den Vereinigten Staaten um Fälle zur Religionsfreiheit vor dem Obersten Gerichtshof. Mittlerweile sind manche Christen dazu übergegangen, Religionsfreiheit mit Argwohn zu betrachten: nicht als Frucht von Nächstenliebe, sondern von aufklärerischer Skepsis oder Gleichgültigkeit. Sie argumentieren, dass das öffentliche Bekenntnis zur Religionsfreiheit die Religion zu einer Angelegenheit privater und nicht objektiver Wahrheit macht und sie dadurch für die säkulare Gesellschaft ungefährlich werden lässt.
Ein Blick auf die frühesten Quellen zeichnet ein anderes Bild. Wenn wir Predigten und Traktate über die Religionsfreiheit aus der Gründungszeit Amerikas betrachten, können wir erkennen, wie dieses Bekenntnis aus einer tiefen Sorge um die Religion und dem Wunsch entspringt, die Anbetung Gottes zu schützen und zu fördern, statt sie zu ersticken.
Elisha Williams, ein Urenkel sowohl des puritanischen Geistlichen John Cotton als auch des Gouverneurs der Massachusetts Bay Colony, Simon Bradstreet, schloss sein Studium in Harvard ab und wurde später Rektor von Yale. Im Jahr 1742 erließ Connecticut ein Gesetz, das es Geistlichen untersagte, außerhalb ihrer eigenen Gemeinden zu predigen. In seiner 1744 veröffentlichten Streitschrift The Essential Rights and Liberties of Protestants argumentierte Williams, dass dieses Gesetz gegen die Heilige Schrift, die Naturrechte, den Gesellschaftsvertrag und die Toleranzakte von 1688 verstießen, die es trinitarischen protestantischen Nonkonformisten, die von der Church of England abwichen, erlaubte, ihren Glauben öffentlich auszuüben.
Williams’ Argumentation setzt beim Prinzip der sola scriptura an. Da alle Protestanten übereinstimmten, dass allein die Schrift die Richtschnur für Glauben und Praxis sei, müssten sie auch die Auffassung vertreten, „dass jeder Christ das Recht hat, selbst zu urteilen, was er gemäß dieser Richtschnur in religiösen Dingen zu glauben und zu praktizieren habe“. Dies, so schlussfolgert Williams, ist unvereinbar damit, dass die Regierung religiöse Angelegenheiten gesetzlich regelt. Wenn wir uns daran erinnern, dass Christus uns befreit hat, und unsere Rechte als Christen verstehen, werden wir eher bereit sein, denjenigen gegenüber Nächstenliebe zu zeigen, die in ihren religiösen Ansichten von uns abweichen.
Um sein Argument auszuführen, geht Williams auf Ursprung und Zweck der weltlichen Regierung ein. In Anlehnung an John Locke und andere Denker der Aufklärung plädiert er für natürliche Freiheit und Gleichheit sowie ein natürliches Recht auf Privateigentum. Einen Teil unserer Macht, um diese Rechte zu schützen und durchzusetzen, geben wir ab, wenn wir uns einer Gesellschaft anschließen und uns ihrer Regierung unterwerfen. Dennoch behalten wir unsere natürliche Freiheit in allen Fällen, die sich nicht auf die Zwecke der bürgerlichen Gesellschaft beziehen, einschließlich der Religion. Williams schreibt:
Jeder Mensch hat das gleiche Recht, in Glaubensangelegenheiten den Geboten seines eigenen Gewissens zu folgen. Jeder ist einer unabdingbaren Verpflichtung unterworfen, die Schrift für sich selbst zu erforschen (die alles hierzu enthält) und sie bestmöglich zu nutzen, um sich über den Willen Gottes sowie über das Wesen und die Pflichten des Christentums zu unterrichten. Und da jeder Christ so gebunden ist, hat er ein unveräußerliches Recht, ihren Sinn und ihre Bedeutung zu beurteilen und seinem Urteil zu folgen, wohin es ihn auch führt; ja, ein gleiches Recht wie jedwede Machthaber, seien sie weltlich oder geistlich.
Zwei Dinge fallen hier besonders auf. Erstens betrachtet Williams die Religionsfreiheit als ein positives Recht, nicht als ein negatives. Wir haben das Recht der Gewissensfreiheit, nicht damit man uns in Ruhe lässt zu tun, was uns gefällt, sondern zu dem ausdrücklichen Zweck, uns darum zu bemühen, die Schrift zu studieren und Gott zu folgen. Das Recht auf Religionsfreiheit besteht, damit wir unsere Pflicht erfüllen können, als Christen zu lernen und Gott anzubeten. Und es gehört genauso fundamental zu unserer Natur wie die Rechte und Pflichten des Gewissens in allem moralischen Handeln. Zweitens ist die Religionsfreiheit so tief in uns verwurzelt, dass wir sie nicht aufgeben können und keine Regierung sie uns nehmen kann – ebenso wenig, wie sie Anspruch auf unser übriges vernünftiges und moralisches Handeln erheben kann.
Daraus folgt, so Williams, dass weltliche Regierungen „keine Befugnis haben, Glaubensartikel, Bekenntnisse, Formen des Gottesdienstes oder eine Kirchenordnung zu erlassen oder festzulegen“. Dies liegt nicht nur daran, dass religiöse Angelegenheiten über die Zwecke der bürgerlichen Gesellschaft hinausgehen, sondern auch daran, dass sie letztlich der Gerichtsbarkeit Christi unterstehen, die Christus an eine spezifische christliche Gemeinde delegiert. Ebenso haben die zivilen Behörden keine Befugnis, eine Religion im Zivilrecht zu etablieren. Kurz gesagt ist es die Aufgabe des Christen, zu bestimmen, welcher Kirche er sich anschließt, und die Aufgabe einer Kirche, zu bestimmen, wie sie Gott anbetet und wie sie geleitet wird. Die Regierung hat die Aufgabe, das Recht ihrer Bürger zu schützen, Gott gemäß ihrem Gewissen individuell und gemeinschaftlich anzubeten.

Drei Jahrzehnte später, im Jahr 1773, veröffentlichte Isaac Backus, ein baptistischer Pastor in Massachusetts, die wesentlich längere Streitschrift An Appeal to the Public for Religious Liberty. Backus, der während des sogenannten Great Awakening zum Glauben gefunden hatte, war als Kurator der Brown University sowie als Wanderprediger tätig. Backus’ Appeal beginnt mit der Unterscheidung zwischen ziviler und kirchlicher Regierung. Die Kirche ist „bewaffnet mit Licht und Wahrheit, um die Bollwerke des Bösen niederzureißen und Seelen für Christus und für seine Kirche zu gewinnen, damit sie darin nach seinen Regeln geführt werden.“ Der Staat hingegen ist mit dem Schwert bewaffnet, um den Frieden und die bürgerlichen Rechte von Personen und Gesellschaften zu wahren. Wenn diese beiden Arten von Regierung und ihre jeweiligen Waffen getrennt bleiben, können Gesellschaften gedeihen.
Das praktische Anliegen hinter Backus’ Argumentation war die koloniale Praxis, Bürger zu besteuern, um den Unterhalt lokaler Kirchen zu finanzieren. Er warnt davor, dass der demokratische Charakter Amerikas dazu neige, „die Mehrheit des Volkes zum Maßstab der Rechtgläubigkeit zu machen“. Der staatlichen Autorität steht keine Gerichtsbarkeit über kirchliche Körperschaften zu, und daher haben die Kolonialregierungen kein Recht, ihre Bürger zur Unterstützung der örtlichen Kirchen zu besteuern. Wie Elisha Williams betrachtet auch Isaac Backus die Religionsfreiheit als ein Naturrecht, das den Menschen um ihrer Pflicht willen gegeben wurde, Gott so anzubeten, wie es ihr Gewissen am besten vorgibt.
Im Jahr 1791 hielt ein presbyterianischer Geistlicher namens Israel Evans eine Predigt vor der gesetzgebenden Versammlung von New Hampshire anlässlich der jährlichen Wahl der Amtsträger. Die Predigt beginnt mit einer Lobeshymne auf die Freiheit, die, wie Evans sagt, sowohl bürgerlicher als auch moralischer bzw. religiöser Natur ist. Wahre Freiheit „hat nichts anderes im Sinn als das Glück der Menschheit, und daher ist sie der höchste Ruhm des Menschen; und es kann in dieser Welt nichts Würdigeres oder Erhabeneres geben.“ Und, so fährt er fort, „der wahre Geist des Evangeliums enthält den wahren Geist der Freiheit.“
Evans argumentiert, dass die Religionsfreiheit ein natürliches Recht sei, das direkt von Gott stamme und nicht von einer weltlichen Autorität gewährt werde. Wie Williams und Backus argumentiert er, dass „es das natürliche Vorrecht ist, Gott in jener Weise anzubeten, die nach dem Urteil der Menschen dem göttlichen Wesen am angenehmsten und wohlgefälligsten ist.“ Doch zu ihren Argumenten fügt er die Vorstellung des Gewissens als „Ebenbild und Stellvertreter Gottes in der menschlichen Seele“ hinzu. Da unsere Freiheit und Pflicht, gemäß dem Gewissen zu handeln, unmittelbar mit unserer Erschaffung nach dem Ebenbild Gottes verbunden sind, sind wir verantwortlich dafür, die Wahrheit zu suchen und gemäß ihrem Licht zu leben, und können nicht von anderen beurteilt werden: „Wahrheit und Religion sind Gegenstände, deren Beurteilung allen Menschen anvertraut ist; und es ist ein Vorrecht aller Menschen, selbst zu urteilen und zu entscheiden.“
Die Religionsfreiheit sichert dieses Recht auf Gewissen und Anbetung für alle Bürger. Sie existiert um der freien und wahrhaftigen Anbetung willen. Nur Gott hat das Recht, unsere Anbetung zu empfangen, und diese Anbetung muss auf unseren Überzeugungen beruhen und freiwillig dargebracht werden, um Gott wohlgefällig zu sein. Der Staat darf Menschen nicht für ihre Überzeugungen bestrafen oder versuchen, ihr Gewissen zu kontrollieren. Natürlich, so schränkt Evans ein, habe die Religionsfreiheit ihre Grenzen. Wenn Ihre Überzeugungen in der Praxis „dem Frieden und der guten Ordnung der Gesellschaft entgegenwirken“, dann kann der Staat Sie bestrafen – nicht dafür, dass Sie gemäß Ihrem Gewissen handeln, sondern dafür, dass Sie „gegen jenes universelle Gesetz der Rechtschaffenheit und des Wohlwollens verstoßen, das dazu bestimmt war, zu verhindern, dass ein Mensch einem anderen Schaden zufügt.“ Glücklicherweise, so schließt Evans, dürfen sich die Amerikaner freuen, in einem Land und einer Zeit der Religionsfreiheit zu leben, durch die Christus sie befreit hat: „Hier hat jeder Mensch gleichermaßen die Freiheit, seine Religion zu wählen; und ein jeder mag unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum sitzen, und um der Religion willen soll sie niemand aufschrecken.“
Williams, Backus und Evans vermitteln ein kohärentes Bild der Religionsfreiheit zur Zeit der Gründung Amerikas. Viele amerikanische Argumente für die Religionsfreiheit entstanden als Reaktionen nonkonformistischer Christen auf eine Geschichte der Staatskirche: Glaubenstests für öffentliche Ämter, staatliche Anerkennung von Predigerämtern und Kirchensteuern. Die Religionsfreiheit ist daher keine Angelegenheit säkularer Stimmen, die versuchen, Religion aus der Politik herauszuhalten. Es geht darum, die weltliche Politik aus religiösen Körperschaften herauszuhalten, und sicherzustellen, dass der Staat nicht in deren Freiheit, Gott anzubeten, eingreift und die Trennung zwischen weltlicher und religiöser Autorität respektiert.

Zweitens erinnern sie uns daran, dass die Religionsfreiheit weder eine negative Freiheit ist, in Ruhe gelassen zu werden, noch eine Frage des religiösen Relativismus oder theologischen Liberalismus, sondern eine positive Freiheit, unserer Pflicht zur Anbetung Gottes nachzukommen. Die Religionsfreiheit ist eng damit verbunden, dass wir nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind und ein Gewissen besitzen, das uns bei der Erkenntnis des Rechten leitet. Aus diesen Gründen ist die Religionsfreiheit unserer Natur innewohnend; sie ist ein natürliches Recht, das der Staat anerkennt und respektiert, kein Vorrecht, das er uns gewährt. Und es ist ein Recht, das sowohl den einzelnen Gläubigen als auch den Gemeinschaften, die sie bilden, zusteht. Die Religionsfreiheit steht daher in engem Zusammenhang mit der Gewissens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Wenn wir bekanntere Texte zur Religionsfreiheit von den Gründervätern selbst lesen, stellen wir fest, dass ihr Verständnis ähnlich ist. Im August 1790 besuchte George Washington Newport, Rhode Island. Vertreter der Stadt und der christlichen Geistlichkeit richteten Ansprachen an den Präsidenten. Auch Moses Seixas, ein Vorsteher der jüdischen Gemeinde von Newport, hielt eine Rede. Am nächsten Tag verfasste Washington einen Brief, „An die Hebräische Gemeinde in Newport, Rhode Island“. Die Bürger der neu entstandenen Vereinigten Staaten, so schrieb er, hätten eine Politik der Gewissensfreiheit etabliert, die nachahmenswert sei: „Es ist nun nicht mehr die Rede von bloßer Duldung, als ob eine Klasse von Menschen einer anderen durch Nachsicht die Ausübung ihrer angeborenen natürlichen Rechte gestattete.“ Mit anderen Worten: Die amerikanische Religionsfreiheit besteht darin, dass die Regierung die natürlichen Rechte der Bürger achtet, Gott gemäß ihrem Gewissen anzubeten, und ihnen nicht lediglich Duldung unter ihren Gesetzen gewährt.
Zwölf Jahre später stimmt Präsident Thomas Jefferson in einem Brief an die Danbury Baptist Association in Connecticut mit ihnen darin überein, dass Religion eine Gewissensangelegenheit sei, die einzig und allein zwischen einem Menschen und Gott bestehe, und dass die Befugnisse der weltlichen Regierung Handlungen und nicht Überzeugungen regelten. Anschließend charakterisiert er den Ersten Verfassungszusatz (das Grundrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit) auf berühmte Weise als „Errichtung einer Mauer der Trennung zwischen Kirche und Staat“ und als Schutz der Gewissensrechte, die er auch als natürliche Rechte bezeichnet. Um Jeffersons Mauer-Metapher ist viel Aufhebens gemacht worden, doch in ihrem textlichen und historischen Kontext ist ihre Bedeutung klar. Jeffersons Sorge gilt dem Eindringen des Staates in die religiösen Überzeugungen und Praktiken der Bürger; von einem Eindringen religiöser Überzeugungen in die Politik ist hier kaum die Rede.
Inhaltlich noch gewichtiger spiegelt sich diese Auffassung der Religionsfreiheit in James Madisons Memorial and Remonstrance wider. Im Jahr 1776 hatte Madison die Formulierung der Virginia Declaration of Rights entworfen, in der es hieß, dass „alle Menschen gleichermaßen zur freien Ausübung der Religion berechtigt sind“. Im Oktober 1784 schlug Patrick Henry in der Generalversammlung (dem Parlament) von Virginia ein Gesetz vor, das „eine Regelung für die Lehrer der christlichen Religion“ einführen sollte – jene Art der Staatskirche, gegen die die Baptisten aus Connecticut protestiert hatten. Acht Monate später veröffentlichte Madison ein Plädoyer dagegen, in dem er das Gesetz als „gefährlichen Machtmissbrauch“ bezeichnete.
Madison beginnt seine Argumentation mit unserer religiösen Pflicht, unseren Schöpfer anzubeten, die von freier Vernunft und Überzeugung geleitet werden muss, und zitiert dabei seine eigenen Worte aus der Virginia Declaration of Rights. Die religiöse Pflicht zum Gottesdienst erfordert die Freiheit der Religion und des Gewissens. Wie Williams charakterisiert Madison dies als ein unveräußerliches Recht, das den Ansprüchen und der Gerichtsbarkeit der weltlichen Regierung vorausgeht: „Es ist auch unveräußerlich, weil das, was hier ein Recht gegenüber den Menschen ist, eine Pflicht gegenüber dem Schöpfer ist. Es ist die Pflicht jedes Menschen, dem Schöpfer nur die Huldigung zu erweisen, von der er glaubt, dass sie ihm annehmbar ist. Diese Pflicht geht den Ansprüchen der bürgerlichen Gesellschaft voraus, sowohl in der zeitlichen Reihenfolge als auch im Grad der Verbindlichkeit.“
Bevor wir Bürger sind, sind wir Gottes Untertanen. Die Rechte, aufgrund derer wir Gott geben können, was wir ihm schulden, gehen der Gerichtsbarkeit des Staates voraus. Eine Staatskirche impliziert jedoch, dass der Staat zum Richter über religiöse Wahrheit berufen ist oder Religion für weltliche Zwecke nutzen darf. Madison lehnt beides ab: „Das Erste ist eine hochmütige Anmaßung, die durch die widersprüchlichen Ansichten der Herrschenden aller Zeiten und der ganzen Welt widerlegt wird: das Zweite eine unheilige Verkehrung der Heilsmittel.“