Ein runder Tisch
Lasten der Vergangenheit überwinden durch Vergebung und Versöhnung.
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Lasten der Vergangenheit überwinden durch Vergebung und Versöhnung.
[.article__paragraph--cap][.small-caps]Der „Weg der Versöhnung“,[.small-caps] später oft einfach „Runder Tisch“ genannt, ist ein Netzwerk von Leitern und Leiterinnen aus verschiedenen christlichen Gemeinschaften und Kirchen in Österreich. Seine Mitglieder begannen bald nach der Gründung zu erkennen, wie stark wir alle geprägt und auch belastet sind durch einschneidende Ereignisse in unserer Geschichte. Es wurde daher ein Arbeitskreis „Geschichtsaufarbeitung“ gegründet, den meine Frau als Historikerin leitete und in dem ich mitarbeitete.[.article__paragraph--cap]
Dem Thema Judenverfolgung bis zum Holocaust wurde bereits früh starke Aufmerksamkeit geschenkt. Helmuth Eiwen, der Gründer und Pastor der freikirchlichen Ichthys-Gemeinde in Wiener Neustadt, war hier der Pionier. Er wies immer wieder darauf hin, dass Israel der „Augapfel Gottes“ ist (Sach 2,12) und die Verfolgung von Juden entsprechende geistliche Folgen hat.
Der Gedanke, die Sünden der Vergangenheit vor Gott zu bringen und betroffene Nachfahren um Vergebung zu bitten – das waren damals Überlegungen und dann auch umgesetzte Schritte, die für viele nicht sofort annehmbar waren. Im katholischen Theologen Peter Hocken fand Helmuth Eiwen einen gleichgesinnten Unterstützer seiner Gedanken. Umgesetzt wurde das in bewegender Weise zum ersten Mal im Jahr 2006 durch eine Gruppe des „Weges der Versöhnung“ bei einem Besuch im Konzentrationslager Mauthausen.
Zu vielen historischen Personen und Ereignissen der Kirchengeschichte benötigten wir auch einen persönlichen Bezug und Nachforschungen.
Der persönliche Bezug wurde durch gemeinsame Studienreisen hergestellt, die wir Gedenkfahrten nannten. Wir gingen den Spuren von Jan Hus nach in Konstanz und in Prag, den der Reformatoren des 16. Jahrhunderts in der Schweiz, im Elsass und im Osten Deutschlands.
Für das Jahr 2017 wurden schon frühzeitig von der Evangelischen Kirche Deutschlands große Gedenkfeiern in Wittenberg am 31. Oktober 2017 angekündigt. 500 Jahre zuvor hatte Martin Luther in dieser Stadt die 95 Thesen verfasst und dann an seinen Bischof gesandt. Sein Versuch, damit den skandalösen Missbrauch des Ablasshandels abzustellen, misslang und führte dann in den weiteren Auseinandersetzungen zum Bruch mit seiner Kirche und zur Entstehung der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Das Herannahen dieses Gedenkjahres 2017 bewegte viele Herzen von Geschwistern, denen das große Anliegen von Jesus nach Einheit seiner Jünger bewusst war ( vgl. Joh 17,21). Dies geschah auch bei einem Ehepaar in Texas. Sie suchten gleichgesinnte Geschwister und Verbindungen nach Europa und fanden sie beim „Weg der Versöhnung“. Wir bildeten zusammen ein Team, das in den Jahren vor 2017 größere Treffen organisierte an Orten, die für die Vorgeschichte und die Geschichte der Reformation von Bedeutung waren. Wir begannen in Augsburg als kleine Gruppe von etwa 25 Personen. In Trient und Rom waren es schon mehr als doppelt so viele Teilnehmer. 2016 und 2017 trafen wir uns dann in Wittenberg und füllten den großen Stadtsaal von Wittenberg. Den Hauptteil bildeten zuerst Katholiken und Lutheraner, es kamen dann aber auch Personen aus verschiedenen Freikirchen dazu. Einige Angehörige des deutschen Hochadels nahmen teil, die in bewegender Weise die Verwicklung ihrer Vorfahren in die politischen und kirchlichen Entscheidungen in der Zeit Luthers einbrachten.
Zur letzten Zusammenkunft in Wittenberg Anfang November 2017 luden wir auch gezielt Geschwister aus Kirchen ein, deren geistliche Wurzeln aus der Bewegung der Täufer kommen, dem sogenannten dritten Strang der Reformation. Dem wurde in Wittenberg ein ganzer Tag gewidmet. Es kamen Bischöfe der Amish und der Mennoniten aus den USA sowie Mitglieder von Bruderhöfen. In Vorträgen wurden der geschichtliche Ablauf der Reformation aus evangelischer, täuferischer und katholischer Sicht beleuchtet. In Zeiten des gemeinsamen Gebetes wurden Ereignisse und Entscheidungen in dieser Zeit vor Gott gebracht, die klar den Aufträgen Jesu widersprochen hatten. Dann wurden die dadurch betroffenen und oft Jahrhunderte lang verfolgten Nachfahren um Vergebung gebeten, auch in einem dort verlesenen Brief von Kardinal Schönborn. Die Entstehung und der ganze Ablauf der Aktion „Wittenberg 2017“ wurde auf zwei eigenen Webseiten und in dem Buch „Untrennbar. Die Reise von Wittenberg 2017“ festgehalten, das auf Deutsch und Englisch erschienen ist.
Seit dem Toleranzpatent Kaiser Josefs II. 1781 haben evangelische und orthodoxe Christen in mehreren Schritten eine weitgehende Gleichberechtigung mit Katholiken erreicht. Angehörige von Freikirchen dagegen waren rechtlich „Christen zweiter Klasse“, wie es katholische Theologen später klar ausdrückten. Sie waren keine „anerkannte Religionsgemeinschaft“, sondern gehörten „Bekenntnisgemeinschaften“ an, die rechtlich bei Bauverfahren, im Personalrecht, etc. viel schlechter gestellt waren als Katholiken oder Evangelische.
Im Jahr 2009 zeigte sich eine Chance, dies zu ändern. Als Mitglied der Kommission „Justitia et Pax“ der österreichischen katholischen Bischofskonferenz hörte ich einen Vortrag, in dem berichtet wurde, dass die Zeugen Jehovas durch eine erfolgreiche Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreicht hatten, dass Österreich seine Religionsgesetze ändern musste. Der Referent fügte hinzu, dass dadurch auch die rechtliche Stellung der Freikirchen betroffen werden könnte und meinte, dass es gut wäre, rechtliche Vorschläge dazu zu erarbeiten, bevor das von staatlichen Stellen gemacht würde. Ich ging danach auf den Vortragenden Prof. Heinrich Schneider zu und regte an, eine Arbeitsgruppe mit Leitern von Freikirchen zu beginnen, die ich ja durch meine Arbeit beim „Weg der Versöhnung“ gut kannte. Die Arbeitsgruppe wurde gebildet. Naturgemäß brauchte sie auch Fachleute auf dem Gebiet des Kirchenrechtes – und zu denen hatten wir Katholiken in der Kommission gute Verbindungen. Diese waren alle Katholiken, aber sofort bereit, uns hilfreich zur Seite zu stehen, um Vorschläge für eine Änderung der kirchenrechtlichen Verordnungen und Gesetze zu erarbeiten.
So traf sich diese Arbeitsgruppe im Haus der katholischen theologischen Fakultät in Wien im Institut von Prof. Potz drei Jahre lang. Dies war anfangs kein leichter Schritt für manche freikirchliche Geschwister. Ich wurde zum Leiter der Gruppe bestellt. Eines Tages, nach den ersten Sitzungen, nahm mich ein Leiter eines Bundes von Freikirchen in einer Pause beiseite und fragte, aus welchem Grund ich diese Aufgabe übernommen hätte. Der Hintergrund war mir rasch klar: Bei ihm war die Vermutung immer noch da, dass das ganze Unternehmen nur dazu dienen sollte, die Nicht-Katholiken wieder unter das Dach der Katholischen Kirche zu bringen – die Lasten der Vergangenheit hatten manche wieder eingeholt.
Bei einer von der Arbeitsgruppe veranstalteten Tagung im Jahr 2010 brachte Prof. Schneider in einem Grußwort die Zielsetzung der Arbeitsgruppe klar zum Ausdruck:
„Ich bekenne mich zu der Kirche, der ich angehöre, nicht nur weil ich in ihr aufgewachsen bin, Glaubens- und Gemeindeerfahrungen und auch sonst viel Gutes erlebt habe, sondern weil ich überzeugt bin, dass sie den Beistand des Heiligen Geistes hat – trotz aller beklemmenden Vorgänge, die man ebenfalls wahrnehmen muss.
Aber eben deswegen gilt es ernst zu nehmen, dass eine Kirche nicht ihre eigene Macht und Ehre verfolgen darf, sondern dem Herrn nachfolgen, den Menschen Wege bahnen und Hilfe leisten und die Gewissensfreiheit eines jeden Menschen respektieren soll – auch seine religiöse. Dieser Respekt und die wechselseitige Solidarität ist es, was uns aufgegeben ist und wozu wir den Beistand des Heiligen Geistes erbitten, der im Übrigen weht, wo er will. Möge er uns auch heute nahe sein“.
Die Bemühungen um ein eigenes „Freikirchen-Gesetz“ scheiterten. Es stellte sich heraus, dass damit bei den Stellen im zuständigen Ministerium nicht durchzukommen war. Der Rat der kirchenrechtlichen Fachleute lautete, die Freikirchen sollten sich in einer Art Bund zusammenschließen, um die Anzahl von Mitgliedern zu erreichen, die für die rechtliche Zulassung als „Anerkannte Religionsgemeinschaft“ erforderlich war. Das war für manche freikirchliche Gemeinden eine große Hürde, war doch die Freiheit und Unabhängigkeit der Gemeinde für sie ein besonders hohes Gut.
Der Durchbruch gelang: Es entstanden die „Freikirchen in Österreich“.
Der Arbeitsgruppe war klar, dass für die notwendigen rechtlichen Schritte auch die Zustimmung der etablierten christlichen Kirchen nötig war. Sorgfältig wurden die Mitglieder der Gruppe für solche vorbereitenden Gespräche ausgewählt. Als es zuletzt um den Vorstoß beim Leiter des sogenannten Kultusamtes im zuständigen Ministerium ging, meldete sich der betagte Prof. Schneider: „Da gehe ich wohl auch mit, denn der Mann war mein Student“.
Am 26. August 2013 wurden die Freikirchen in Österreich offiziell durch eine Verordnung der zuständigen Ministerin eine „anerkannte Religionsgemeinschaft“. In einer festlichen Abschlussveranstaltung ging Johannes Fichtenbauer, damals Vorsitzender des „Weges der Versöhnung“, in seinem Beitrag auf die ökumenische Bedeutung der Anerkennung ein und wies auf die Lasten der Geschichte hin, die in unserem Land durch Verfolgung und Diskriminierung von Nicht-Katholiken bis in das 20. Jahrhundert bestanden. Der Schritt der staatlichen Anerkennung der Freikirchen sei daher in gewissem Sinne auch ein Akt der „Wiedergutmachung“.
Dieses Wort wurde eine Art Motto des „Weges der Versöhnung“ in den letzten Jahren. Wir haben viel voneinander gelernt, auch gelernt, einander zuzuhören und offen heikle Themen miteinander zu erörtern, wie die Frage der Taufe oder der Marienverehrung. Getragen hat uns immer wieder das gemeinsame Gebet und der Auftrag Jesu, sich um die Einheit derer zu bemühen, die ihm nachfolgen wollen.