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    Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Beitragende

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BEITRAGENDE
    Letzte Änderung: April 2024

    1. Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beitragende gelten für jede Vereinbarung, in der sich ein Beitragender ("Sie") bereit erklärt, Church Communities International dba Plough Publishing House ("Plough") bestimmte Materialien (den "Artikel") für die Veröffentlichung in Plough Quarterly (der "Zeitschrift") zur Verfügung zu stellen, und zwar gegen die Zahlung eines bestimmten Betrags (der "Zahlungsbetrag") durch Plough.
    2. Der Artikel. Der Artikel muss in Form und Inhalt für Plough akzeptabel sein und bis zum Fälligkeitsdatum eingereicht werden. Sie verpflichten sich, (i) mit Ploughs Prüfungsverfahren zu kooperieren und, falls der Artikel zur Veröffentlichung angenommen wird, mit dem Redaktionsprozess von Plough, (ii) Informationen für eine kurze Autorenbiografie zur Verfügung zu stellen, (iii) auf Anfrage von Plough Recherchematerialien zur Verfügung zu stellen, die für die Überprüfung der Fakten benötigt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestätigung der Schreibweise von Eigennamen, aktuelle Kontaktinformationen für alle Probanden und Hintergrundquellen, Tonbänder und eine getippte Abschrift für Tiefeninterviews und alle Quellenmaterialien (z. B. Pressemitteilungen, Abschriften, Korrespondenz, Seiten von Websites und Büchern), und (iv) alle Quellenmaterialien bereitzustellen, z. B. Pressemitteilungen, Abschriften, Korrespondenz, Seiten von Websites oder Büchern), und (iv) ein kommentiertes Manuskript mit Quellenangaben vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung erst dann erfolgt, wenn alle geforderten Unterlagen eingereicht wurden.
    3. Bezahlung. Wenn Plough den Artikel annimmt, zahlt Plough Ihnen den im Vertrag festgelegten Zahlungsbetrag. Wenn der Zahlungsbetrag dies ausdrücklich vorsieht, erstattet Plough Ihnen auch Ihre angemessenen Auslagen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Artikel entstanden sind, vorausgesetzt, dass alle Auslagen zuvor von Plough genehmigt wurden und Sie die von Plough angemessener Weise geforderten Belege für Ihre Auslagen einreichen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der endgültigen Abnahme des Artikels und dem Eingang (i) aller gemäß Absatz 2 angeforderten Belege, (ii) aller erforderlichen Buchhaltungsunterlagen (z. B. IRS-Formular 1099s oder W-8 Ben-E) und (iii) einer unterzeichneten Kopie des Vertrags.
    4. Option zur Löschung: Wenn Plough den Artikel in Auftrag gegeben hat und der Artikel nicht zur Veröffentlichung in der Zeitschrift angenommen wird, zahlt Plough Ihnen eine "Abbruchgebühr" in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25 %) des eigentlichen Auftragsbetrags. Der Vertrag verpflichtet Plough jedoch nicht dazu, den Artikel tatsächlich zu veröffentlichen, auch wenn er zur Veröffentlichung angenommen wurde.

    (5) (a) Im Zahlungsbetrag enthaltene Rechte: Für den Zahlungsbetrag hat Plough die folgenden Rechte:

    1. Erstveröffentlichungsrechte: Erstmaliges weltweites Recht zur Veröffentlichung des Artikels in beliebigen Ausgaben eines Magazins oder einer Zeitschrift (Print- und Non-Print-Versionen) und zur ergänzenden Werbung dafür; zur Übersetzung des Artikels in eine beliebige Sprache und zur Veröffentlichung der Übersetzungen; und zur Erstellung und Veröffentlichung von Audioaufnahmen des Artikels. Diese Rechte sind für eine Sperrfrist von einem Jahr ab dem Datum der Erstveröffentlichung des Artikels exklusiv und danach auf unbestimmte Zeit nicht-exklusiv. Das Urheberrecht an dem Artikel bleibt bei Ihnen.
    2. Nachdruckrechte: Plough und seine Lizenznehmer haben außerdem das unbefristete, unwiderrufliche und weltweite Recht, den Artikel ohne zusätzliches Entgelt zu veröffentlichen, wieder zu veröffentlichen, zu verwenden, wiederzuverwenden, zu vertreiben, zu verbreiten, auszustellen und anderweitig in alle gedruckten und nicht gedruckten Neuauflagen, Zusammenstellungen und Sammelbände unter der Marke Plough einzubeziehen, einschließlich der begleitenden Werbung, die Wiederveröffentlichung in anderen Publikationen (gedruckte und nicht gedruckte Versionen) zu genehmigen sowie die Übersetzung in eine beliebige Sprache und die Veröffentlichung der genehmigten Übersetzung zu genehmigen. Diese Rechte sind während der Sperrfrist exklusiv und danach nicht-exklusiv.

    (b) Veröffentlichung in internationalen Ausgaben: Plough hat das Recht, den Artikel in internationalen Ausgaben des Magazins in jeder Sprache (Print- und Non-Print-Versionen) zu veröffentlichen.

    (c) Veröffentlichung durch Sie: Während der Sperrfrist der Exklusivität wird Plough seine Zustimmung (die schriftlich erteilt werden muss) zu Ihrem Antrag auf Weiterverkauf des Artikels in Ländern, in denen Plough kein Interesse an einer erneuten Veröffentlichung des Artikels hat, nicht unangemessen verweigern. Für den Fall, dass Sie den Artikel nach Ablauf der Sperrfrist (oder während eines von Plough genehmigten Zeitraums) erneut veröffentlichen, sind Sie allein verantwortlich für die Einholung von Genehmigungen oder Erlaubnissen, die für die in dem Artikel dargestellten Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen oder Eigentum) erforderlich sein können. Sie verpflichten sich außerdem, Plough über jeden Weiterverkauf des Artikels zu informieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass jede Bildagentur, die Ihren Artikel vertritt, sich an diese Einschränkungen hält. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Plough bei der Ausübung der vorgenannten Rechte einen angemessenen Vermerk vornimmt; das Versäumnis einer späteren Veröffentlichung, einen solchen Vermerk anzubringen, gilt jedoch nicht als Vertragsverletzung, sofern Sie nachweisen können, dass Sie den Vermerk zum Zeitpunkt der Gewährung der Rechte verlangt haben.

    1. Bei der Ausübung der hierin gewährten Rechte hat Plough das Recht, den Artikel anzupassen, zuzuschneiden, zu verbessern, zu ändern, zu bearbeiten, zu ergänzen, zu streichen und anderweitig zu überarbeiten und kann den Artikel in seiner ursprünglichen Form oder in einer gekürzten, angepassten, verkürzten oder überarbeiteten Fassung veröffentlichen und/oder vervielfältigen.
    2. Plough und seine Lizenznehmer haben außerdem das Recht, Ihren Namen, Ihr Bildnis und Ihre Biografie in Verbindung mit der Nutzung des Artikels und der Werbung, Reklame und Verkaufsförderung von Plough, den Lizenznehmern von Plough und deren Veröffentlichungen zu verwenden, jedoch nicht als Empfehlung für ein Produkt oder eine Dienstleistung.
    3. Sie sichern Plough zu und gewährleisten, dass: (i) Sie das Recht haben, den Vertrag abzuschließen und Ihre Verpflichtungen hieraus vollständig zu erfüllen; (ii) der Artikel zuvor weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form, einem Format oder einem Medium veröffentlicht wurde; (iii) der Artikel ganz und gar von Ihnen stammt und weder ganz noch teilweise von einem anderen Werk kopiert wurde; (iv) der Artikel enthält keine diffamierenden, verleumderischen oder rechtswidrigen Inhalte, und der Artikel und die Ausübung der Rechte von Plough an dem Artikel keine Urheberrechte, das Recht auf Privatsphäre und/oder Öffentlichkeit oder andere gesetzliche, gewohnheitsrechtliche oder sonstige Rechte einer Partei oder Dritter verletzt. Sie verpflichten sich hiermit, Plough und seine Partnermagazine und Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen, Forderungen und Haftungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus der Verletzung oder behaupteten Verletzung der vorstehenden Zusicherungen und Gewährleistungen ergeben. Sie verpflichten sich ferner, Plough bei der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Artikel zu unterstützen und mit Plough insoweit zusammenzuarbeiten.
    4. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen begründet ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Partnerschaft zwischen Ihnen und Plough Bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags handeln Sie ausschließlich als unabhängiger Auftragnehmer von Plough. Als unabhängiger Auftragnehmer sind Sie kein Angestellter von Plough und haben keinen Anspruch auf die mit der Zugehörigkeit zu einem Angestelltenverhältnis verbundenen Vorteile, wie z. B. ein regelmäßiges Gehalt, Gesundheits- oder Urlaubsleistungen. Sie werden von Plough in keiner Weise wie ein Angestellter behandelt, d. h., Plough wird weder Steuern auf Bundes- oder Landesebene einbehalten noch Beiträge zur Sozial- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung für Sie abführen. Sie sind in Bezug auf den Vertrag persönlich und allein für die Zahlung solcher Steuern und anderer gesetzlicher Abgaben verantwortlich, die von Selbstständigen verlangt werden.
    5. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates New York, das auf Vereinbarungen anwendbar ist, die vollständig in diesem Staat abgeschlossen und erfüllt werden.
    6. Sollte es zwischen Ihnen und Plough zu Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag kommen, werden Sie und Plough zunächst versuchen, diese Streitigkeiten durch eine Schlichtung zu lösen. Sollte dies nicht gelingen, werden diese Streitigkeiten ausschließlich an ein verbindliches privates Schiedsgericht in Kingston, New York, gemäß den Regeln der American Arbitration Association verwiesen, und jeder Schiedsspruch ist als Urteil vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar. Ungeachtet des Vorstehenden haben die Parteien das Recht, in angemessenem Umfang und mit Erlaubnis des Schiedsrichters bzw. der Schiedsrichter Ermittlungen durchzuführen, sowie das Recht, während der Dauer des Schiedsverfahrens oder zur Durchsetzung der Bestimmungen eines Schiedsspruchs vor einem zuständigen Gericht eine einstweilige, vorläufige oder dauerhafte Unterlassungsklage zu erheben.
    7. Der Vertrag enthält zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Plough und kann nur durch ein von uns beiden unterzeichnetes Schreiben geändert oder ergänzt werden. Der Vertrag ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Plough nicht abtretbar oder anderweitig übertragbar, und jeder Versuch einer Abtretung, der gegen das Vorstehende verstößt, ist null und nichtig. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Vertrag für Sie und Ihre Erben, Nachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich ist.
    8. Sie verpflichten sich, keine Informationen, die Sie über bevorstehende Artikel (einschließlich des Artikels, der Gegenstand der Vereinbarung ist), Werbeaktionen oder von Plough geplante Veranstaltungen oder die individuellen Bedingungen der Vereinbarung erfahren, in den Medien an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erleichterung Ihrer Berichterstattung mit den Quellen erforderlich.
    9. Sie verpflichten sich, uns zu benachrichtigen, wenn Sie von einem Vertreter vertreten werden oder rechtliche Verpflichtungen gegenüber einem Vertreter haben. Wenn Ihr schriftlicher Vertrag mit einem solchen Vertreter verlangt, dass Sie eine spezielle Klausel in Vereinbarungen aufnehmen, die Rechte an von Ihnen erstellten Inhalten gewähren, erklären Sie sich damit einverstanden, Plough den Text einer solchen Klausel schriftlich zur Verfügung zu stellen, und eine solche Klausel gilt als durch Verweis in die Vereinbarung aufgenommen. Wenn Sie Plough darüber informiert haben, dass Sie von einem Bevollmächtigten vertreten werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Zahlung eines Betrages an einen solchen Bevollmächtigten durch Plough jegliche Verpflichtung von Plough zur Zahlung eines solchen Betrages an Sie vollständig erfüllt.
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    Ein Magazin mit Geschichten, Ideen und Kultur, um Glauben und Handeln zu inspirieren. Mutig, hoffnungsvoll und bodenständig, bietet es Artikel, Kommentare, Interviews, Kurzgeschichten, Buchbesprechungen, Lyrik und Kunst, um zum Nachdenken anzuregen.